Kraftfahrzeug-Kennzeichen
In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben. Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Auto befestigt.
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Rote Kennzeichen


Rote Autokennzeichen für bestimmte Zielgruppen


Das Auto-Nummernschild mit roten Zeichen auf weißem Grund und rotem Rand, wird von der örtlichen Zulassungsbehörde ausschließlich an vertrauenswürdige Kraftfahrzeughersteller, Teilehersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler ausgegeben, die dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine davon ist das Vorhandensein einer ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherung, eine andere, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanz- und Steueramtes und zuletzt ein Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes.

Begrenzter Einsatz von roten Kfz Kennzeichen in Betrieben


Rote Kennzeichen werden von diesen Betrieben nur für den Eigenbedarf und ausschließlich bei Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen eingesetzt. Sie bestehen aus einem Zulassungskürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, der Zulassungsplakette und einer Zahlenreihe, die stets mit "06" oder bei Oldtimern mit "07" anfängt. Diese Nummernschilder sind keinem Fahrzeug fest zugeteilt und können beliebig oft an unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden. Dies hat zur Folge, dass die Daten jeder Nutzung in einem separaten Fahrtenbuch eingetragen und nachprüfbar aufbewahrt werden müssen. Der missbräuchliche und kriminelle Einsatz der roten Nummernschilder, die trotz hoher Strafen oft nicht an die Zulassungsstellen zurückgegeben wurden, veranlasste den Gesetzgeber 1998 zur Suche nach einer anderen Lösung und man entschied sich zum Verbot des Gebrauchs durch Privatpersonen.

Lange Tradition der roten Autokennzeichen


Rote Nummernschilder haben inzwischen eine fast 100-jährige Tradition. Sie wurden bereits 1910 in Berlin von dem damaligen Polizeipräsidenten eingeführt. Die weißen Schilder mit roter Schrift und der "0" am Beginn der Erkennungsnummer waren auch zu Kaisers Zeiten nur kurzen und zweckgebundenen Fahrten vorbehalten. Bei diesem Sonderkennzeichen hat damit neben der Farbe Rot auch die "Null" die Zeit bis heute überlebt.

Rote Kfz Kennzeichen für Zweiräder


Rote Kennzeichen gibt es auch für Mofas, Kleinkrafträder, Roller und motorbetriebene Rollstühle. Sie werden auch hier ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten von Betrieben des Kraftfahrzeughandwerks eingesetzt.

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