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Oldtimer KennzeichenKfz-Kennzeichen für alte SammlerstückeOldtimer Autokennzeichen werden nur an Besitzer von Kraftfahrzeugen vergeben, die vor 30 oder mehr Jahren erstmalig zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden. Oldtimer dienen der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Sie sind meist Sammlerstücke, die nicht im regelmäßigen Alltagsgebrauch eingesetzt werden. Von daher werden sie steuerrechtlich unterschieden von "nur alten" Kraftfahrzeugen und sind steuerbegünstigt. Zu erkennen sind die historischen Fahrzeuge an einem Kfz-Sonderkennzeichen, welches seit dem 22. Juli 1997 Anwendung findet. Oldtimer Kennzeichen sind normale Eurokennzeichen, bei denen am rechten Rand hinter der letzten Zahl ein "H" für "Historisch" eingeprägt oder aufgedruckt ist. Im Fahrzeugschein wird das "H" ebenfalls hinter dem Kennzeichen vermerkt. Zulassungskriterien für Oldtimer KennzeichenDie Zulassungsvoraussetzungen für Historienkennzeichen sind an festgelegte Kriterien gebunden. Eine Voraussetzung ist der Besitz der gültigen Betriebserlaubnis als Oldtimer, nach § 21c Straßenverkehrszulassungsordnung. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgte ursprünglich nur nach Begutachtung durch Sachverständige des TÜV und der DEKRA. Erst im Rahmen der Novellierung der Fahrzeugzulassungsverordnung vom 01.03.2007 wurde die Richtlinie für die Begutachtung angepasst, so dass diese Prüfung nun auch durch Prüfingenieure anderer amtlich anerkannter Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden kann. Die Bewertungsmaßstäbe wurden durch die Novellierung nicht verändert, aber das Zuteilungsverfahren für H-Kennzeichen vereinfacht und entbürokratisiert. Halter-Pflichten bei Oldtimer KennzeichenWeitere Kriterien sind die Originalität der Fahrzeuge sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand im Vergleich zu "normal alten" Fahrzeugen. Für die Zuteilung eines H-Kennzeichens ist damit lediglich ein positives Gutachten entscheidend. Eine spezielle wertetechnische Einstufung für die Zuteilung des Oldtimerstatus wird nicht vorgenommen. Mit der Zuteilung eines Oldtimer Kennzeichens unterliegt der Halter allen geltenden Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung inklusive der Pflicht zur regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung sowie der Versicherungs- und Steuerpflicht.
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