Kraftfahrzeug-Kennzeichen
In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben. Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Auto befestigt.
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Kurzzeit Kennzeichen


Nachfolger des roten Nummernschilds für Privatleute


Das Kurzzeit Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen und ersetzt im Privatgebrauch das alte, sogenannte "Rote Nummernschild" für Überführungs-, Probe- oder Testfahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands. In der Vergangenheit musste dieses Rote Nummernschild nach Gebrauch an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden, was aber nicht immer geschah. Mit dem Ergebnis, die Behörden hatten mit erheblichen Problemen, Arbeitsaufwand und Kosten zu kämpfen und die Schilder wurden illegal und zum Teil kriminell eingesetzt.

Kurzeitkennzeichen lösen rote Nummernschilder ab


1997 entschloss sich der Gesetzgeber daher zu einer anderen Lösung. Das Kurzzeitkennzeichen wurde eingeführt. Es wird von der jeweiligen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle nur an Personen mit einem Wohnsitz in der Europäischen Union gegen Kostenerstattung zugeteilt, muss aber nicht mehr zurückgegeben werden. Das Fahrzeug, für das es gebraucht wird, hat sich auch ohne Fahrerlaubnis in einem verkehrssicheren Zustand zu befinden und den Bau- und Betriebsvorschriften der STVZO entsprechen. Die genannten besonderen Fahrzwecke bleiben als Begründung erhalten und das Kurzzeit Kennzeichen darf nur an einem bestimmten, im roten Fahrzeugschein einzutragenden Fahrzeug, benutzt werden.

Gültigkeit von Kurzzeit-Kennzeichen


Die maximale Gültigkeit beträgt 5 Tage ab dem Tag der Zulassung. Danach ist das Sonderkennzeichen zusammen mit dem roten Fahrzeugschein zu entsorgen. Mit dem weiteren unerlaubten Gebrauch macht sich der Nutzer im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes strafbar.

Aufbau von Kurzzeit-Kennzeichen


Zu erkennen ist das Kurzzeit Kennzeichen an folgenden Merkmalen. Normales Eurokennzeichen mit blauem senkrechten Balken und Euro-Feld auf der linken Seite sowie schwarzer Schrift auf weißem Grund. Mittig eingeprägt das Zulassungskürzel der ausstellenden Zulassungsstelle, rechts daneben eine Zahlenreihe beginnend mit "04". Rechts außen ein senkrechter gelben Balken, in dem der letzte gültige Zulassungstag in drei Zahlenreihen mit je zwei Ziffern untereinander eingeprägt ist.

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