Deutsche Kfz-Kennzeichen
Alle Informationen zu deutschen Kfz-kennzeichen
Infos zu den Autokennzeichen in Deutschland
Ohne ein amtliches Kennzeichen darf ein Kraftfahrzeug in Deutschland nicht bewegt werden. Dieses dient zur eindeutigen Bestimmung des jeweiligen Kfz. Jedes dieser Kennzeichen besteht aus einer bestimmten Buchstaben- und Zahlenkombination, die als solches nur einmalig verteilt wird. Seit einigen Jahren lösen die Euro-Kennzeichen hierbei die vorgehenden DIN-Zeichen ab.
Aufbau und Bestandteile von Autokennzeichen
Ein Autokennzeichen ist stets nach demselben Schema aufgebaut. Die ersten Buchstaben des Kennzeichens geben den Ort oder den Kreis an, in dem das Kfz zugelassen worden ist. Bei Privatfahrzeugen orientiert sich dies am festen Wohnsitz des Kfz Halters. In der Mitte des Kennzeichens befinden sich Plaketten der Versicherung und des TÜVs. Diese geben die Fahrtüchtigkeit des Kfz sowie den vorhandenen Versicherungsschutz an. Die Erkennungszeichen schließen das Nummernschild ab. Diese bestehen in der Regel aus einer Kombination von Buchstaben und Ziffern und können - je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreis - selbst vom Halter des Kfz gewählt werden. Oftmals findet man daher eine Kombination aus Initialen und Geburtsdatum des Kfz-Halters.
Montage und geschichtliche Entwicklung von Kfz-Kennzeichen
Ein Kfz-Kennzeichen wird an der Front und dem Heck des Kfz angebracht. Dies macht es möglich, jedem Kfz in Deutschland den entsprechenden Halter des Fahrzeuges zuzuordnen. Die Geschichte der Autokennzeichen beginnt im Übrigen nicht erst mit der Erfindung und Verbreitung des motorisierten Automobils, sondern geht zurück bis in das Römische Reich, in dem Streitwagen gekennzeichnet wurden. Im 19. Jahrhundert wurden zudem Fahrräder mit Kennzeichen versehen. Diese Praxis wurde jedoch schnell wieder aufgegeben. Der eigentliche Grund für die verpflichtende Einführung von Autokennzeichen war Fahrerflucht eines Unfallverursachers. Um diese Straftaten besser aufklären zu können, entschloss man sich, Kfz-Kennzeichen als obligatorisch für jeden Kfz-Halter einzuführen.